Im Rahmen der Budgetierung können Ärzte nur begrenzt Verordnungen ausstellen. Einige Therapieangebote wie z. B. das Tapen werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich auch ohne ärztliche Verordnung in unserer Praxis behandeln zu lassen.
Mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, einer privaten Verordnung, einer Heilpraktikerverordnung oder als Weiterbehandlung nach einem abgeschlossenem Rezept können Sie alle kassenärztlichen Leistungen gerne auch in Eigenleistung erwerben.
Mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, einer privaten Verordnung, einer Heilpraktikerverordnung oder als Weiterbehandlung nach einem abgeschlossenem Rezept können Sie alle kassenärztlichen Leistungen gerne auch in Eigenleistung erwerben.
Unsere Zusatzleistungen
- klassisches Taping
- Kinesiotaping
- Lymphtaping
- Crosslinks
- Fußreflexzonenmassage
- Klassiche Massage
- Rücken Intensivmassage
- Lymphmassage
- Elektrotherapie / Ultraschall
- Heiße Rolle
- Packung
- Kältetherapie